AGB Fernsehproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Avus TV GmbH 

Sitz:
Elbestr. 22
12045 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister B 98779 B

 

1.


 

Zahlungsbedingungen: Die Vertragssumme ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung.Bei einem Auftragsvolumen über 5.000  Euro ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Vertragssumme innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu leisten. 80% der Vertragssumme sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung

 

2.


Ausstrahlungen erfolgen nur nach schriftlichem Sendeauftrag. Aufträge mündlicher oder schriftlicher Art werden grundsätzlich als erteilt angesehen und sind damit für den Auftraggeber rechtsverbindlich. Die Avus TV GmbH behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Aufträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt (Vertragsjahr ab Vertragsdatum).

 

2.1.


Auftragsänderungen/Storno:  spätestens 14 Tage nach Auftragslegung.

Avus TV GmbH behält 25% der Vertragssumme bei nicht rechtzeitigem Rücktritt ein.

 

Rücktritt schriftlich an:        

Avus TV GmbH

Elbestr. 22

12045 Berlin

 

3.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, die benötigten Unterlagen und Medien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

4.


Wenn aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, ein Drehtermin nicht eingehalten wird und auch nicht 2 Tage vor Drehbeginn abgesagt wurde, hat der Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung von 25% der Auftragssumme, mindestens jedoch Euro 500,00 netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen UmSt. zu tragen.

 

5.


Der Auftraggeber bestätigt mit seinem Auftrag, das er sämtliche zur Verwertung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die auf die von ihm gestellten Unterlagen und Medien beruhen, abgelöst hat. Er verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben grundsätzlich mitzuteilen.

 

6.


Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Werbesendung.


Jede Ausstrahlung setzt eine schriftliche Erteilung des Sendeauftrages voraus. Die Ausstrahlung erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Rechnungssumme.

 

7.


Aus betriebstechnischen Gründen behält sich die Avus TV GmbH vor, an

Produktionstagen die Drehzeiten bis zu drei Stunden zu verschieben.

 

8.


Fällt eine Sendung aus Programm- oder technischen Gründen aus, so wird sie zu einem anderen Zeitpunkt ausgestrahlt. Fällt eine Produktion aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt (z.B. ungünstige Wetterlage) aus, so wird sie entsprechend nachgeholt.


Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.

 

9.

 

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Avus TV GmbH in Berlin.